AGB

Allgemeine Information:

Philipp Plank betreibt ein Gewerbe für den Handel mit Kraftfahrzeugen und führt im Rahmen dieses Gewerbes auch beratende Tätigkeiten durch. Er bewirbt die zu verkaufenden Kraftfahrzeuge im Internet. Für sämtliche Rechtsgeschäfte von Philipp Plank gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge „AGB“ genannt“. Der/Die Vertragspartner:in wird nachfolgend „Kunde“ genannt). Diese AGB sind verbindlich für alle jetzigen und künftigen Geschäftsverkehre zwischen PHP Car Consulting e.U. und Kunden, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese seitens PHP Car Consulting e.U. ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

1. AGB für Beratungs-Dienstleistungen

1.1. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

1.1.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich, laut Angebot vereinbart.

1.2. Aufklärungspflicht des Kunden / Vollständigkeitserklärung

1.2.1 Der Kunde sorgt für im Rahmen seiner Möglichkeiten für einen reibungslosen Ablauf der Beratung. Er verpflichtet sich vereinbarte Termine einzuhalten und wahrheitsgemäße Angaben zu tätigen.

1.2.2 Der Kunde wird PHP Car Consulting e.U. auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen umfassend informieren.

1.3. Sicherung der Unabhängigkeit

1.3.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

1.3.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten zu verhindern. 

1.4. Berichterstattung / Berichtspflicht

1.4.1 Den Schlussbericht erhält der Kunde in angemessener Zeit, je nach Art und Umfang des Beratungsauftrages, jedoch spätestens vier Wochen nach Abschluss des Auftrages.

1.4.2 PHP Car Consulting e.U. ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken, in eigener Verantwortung und ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

1.5. Schutz des geistigen Eigentums

1.5.1 Die Urheberrechte an den vom/von der PHP Car Consulting e.U. und seinen Mitarbeiter:innen geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei PHP Car Consulting e.U.. Sie dürfen vom Kunden während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für eigene Zwecke verwendet werden. Der Kunde ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von PHP Car Consulting e.U.  zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung durch PHP Car Consulting e.U.  – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

1.5.2 Der Verstoß des Kunden gegen diese Bestimmungen berechtigt PHP Car Consulting e.U. zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

1.6. Haftung / Schadenersatz

1.6.1 PHP Car Consulting e.U. haftet in keinem Fall für Angaben und Aussagen Dritter. 

1.6.2 Für die Richtigkeit des Inhalts von Inseraten und Fahrzeugbeschreibungen am gesamten Fahrzeugmarkt wird seitens PHP Car Consulting e.U. keine Haftung übernommen. 

1.6.3 Fahrzeugbegutachtungen durch PHP Car Consulting e.U. werden unter Zuhilfenahme aller gängigen Möglichkeiten, stets gewissenhaft durchgeführt. Dennoch wird keine Haftung für folgende Angaben übernommen:

  • Kilometerstand
  • Unfall- bzw. Vorschadenfreiheit
  • Ausstattungsmerkmale
  • Abmessungen
  • Technische Mängel
  • Optische Mängel
  • Originalität des Fahrzeuges, z.B. Motorsoftware

1.6.4 Sofern PHP Car Consulting e.U. das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt PHP Car Consulting e.U. diese Ansprüche an den Kunden ab. Der Kunde wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

1.7. Geheimhaltung / Datenschutz

1.7.1 PHP Car Consulting e.U. verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen, sowie privaten Angelegenheiten des Kunden.

1.7.2 PHP Car Consulting e.U. ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertreter:innen, denen er/sie sich bedient, entbunden. Er/sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

1.7.3 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

1.8. Honorar

1.8.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält PHP Car Consulting e.U. ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Kunden und PHP Car Consulting e.U.. PHP Car Consulting e.U. ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch PHP Car Consulting e.U. fällig.

1.8.2 PHP Car Consulting e.U. wird eine Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

1.8.3 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Kunden liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch PHP Car Consulting e.U., so behält PHP Car Consulting e.U. den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die PHP Car Consulting e.U. bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart. 

1.8.4 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist PHP Car Consulting e.U. von der Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

1.9. Erfüllung

1.9.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der entsprechenden Rechnungslegung.

2. AGB für Fahrzeughandel

2.1.1 Sämtliche im Internet angeführte Angebote von PHP Car Consulting e.U. sind unverbindlich.
Auf Fahrzeuge, die im Internet von PHP Car Consulting e.U. angeboten werden, jedoch zum Anfragezeitpunkt des Kunden – aus welchem Grund auch immer – tatsächlich nicht mehr erworben werden können, hat der Kunde keinen Rechtsanspruch. Weiters können daraus auch keine Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden.

2.1 Angebote für den Kauf eines Kraftfahrzeugs

2.1.2 Sollte es sich bei den im Internet abgebildeten Fotos um Musterabbildungen handeln, wird dies unmittelbar im Bereich des Fotos angemerkt. Die darauf dargestellten Fahrzeuge sowie Ausstattung stellen keinen unmittelbaren Vertragsgegenstand dar.

2.2 Verkauf an Privatpersonen (Konsumenten laut Konsumentenschutzgesetz – KSchG), die im Inland oder im EU-Ausland ihren Wohnsitz haben

2.2.1 Der Kaufvertrag kann nur unter der Bedingung zustande kommen, indem der Kunde seine Identität durch die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises nachweist. Der Kunde berechtigt PHP Car Consulting e.U., eine Kopie des jeweiligen Dokuments herzustellen bzw. die darin beinhalteten Daten elektronisch zu speichern und zu verarbeiten.

2.3 Verkauf an Unternehmen, die im Inland ihren Geschäftssitz haben

2.3.1 Der Kaufvertrag kann nur unter der Bedingung zustande kommen, indem der Kunde seine Identität durch die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises nachweist. Weiters sind amtliche Dokumente vorzuweisen, aus denen die Firmenbuchnummer, die Gewerbeberechtigung und die Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID) hervorgehen. PHP Car Consulting e.U. ist berechtigt, bei Verlangen nur Originaldokumente anzuerkennen. Der Kunde berechtigt PHP Car Consulting e.U., eine Kopie des jeweiligen Dokuments herzustellen bzw. die darin beinhalteten Daten elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. 

2.3.2 Der Kaufvertrag muss zu dessen Gültigkeit seitens des Kunden stets firmenmäßig (Unterschrift und Firmenstempel) unterfertigt werden.

2.4 Verkauf an Unternehmen, die im EU-Ausland ihren Geschäftssitz haben

2.4.1. Der Kaufvertrag kann nur unter der Bedingung zustande kommen, indem der Kunde seine Identität durch die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises nachweist. Weiters sind amtliche Dokumente vorzuweisen, aus denen die Firmenbuchnummer, die Gewerbeberechtigung und die Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID) hervorgehen. PHP Car Consulting e.U. ist berechtigt, bei Verlangen nur Originaldokumente anzuerkennen. Der Kunde berechtigt PHP Car Consulting e.U., eine Kopie des jeweiligen Dokuments herzustellen bzw. die darin beinhalteten Daten elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. 

2.4.2 PHP Car Consulting e.U. ist berechtigt, eine notariell beglaubigte Vollmacht des Vertreters des Kunden für den Kaufvertragsabschluss in deutscher Übersetzung im Original zu verlangen. 

2.4.3 Der Kaufvertragsabschluss kommt darüber hinaus in jedem Fall nur dann zustande, wenn der Kunde bei PHP Car Consulting e.U.

a) bis zu einem Kaufpreis von € 10.000,00 netto eine Anzahlung von mindestens € 500,00 bzw. 

b) ab einen Kaufpreis von € 10.000,00 netto eine Anzahlung von mindestens € 1.000,00 leistet.

2.5Verkauf an Privatpersonen (Konsumenten laut Konsumentenschutzgesetz – KSchG) oder Unternehmen, die in einem Staat außerhalb des EU-Bereiches ihren Wohnsitz bzw. Geschäftssitz haben

2.5.1 Es gelten prinzipiell die Bestimmungen – jeweils für den Kunden zutreffend – gemäß den Punkten 2.3, 2.4 und 2.5. 

2.5.2 Zusätzlich ist der Kunde verpflichtet, das erworbene Kraftfahrzeug in Österreich nachweislich zu verzollen. Widrigenfalls ist kein Ersatz der Mehrwertsteuer möglich. 

2.5.3 Werden seitens Kunde Dokumente wie z.B. eine Lieferantenerklärung (EU 1) benötigt, werden diese auf Kosten des Kunden seitens PHP Car Consulting e.U. beigeschafft.

2.6 Kaufpreis / Anzahlung / Rechnung

2.6.1 Der gesamte Kaufpreis – bzw. nach erfolgter Anzahlung der Restpreis entsprechend – ist spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs zur Zahlung fällig.

Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf dem Geschäftskonto von PHP Car Consulting e.U. oder bar als geleistet. Bei einer Drittfinanzierung ist der Zeitpunkt des Einlangens des Kaufpreises bzw. dessen Wertstellung durch den Finanzierer auf dem Geschäftskonto PHP Car Consulting e.U.  ausschlaggebend.

2.6.2 Anzahlungen bzw. unbare Zahlungen können nur nach entsprechender Vereinbarung mit PHP Car Consulting e.U. vom Kunden geleistet werden. 

2.6.3 Sollte nach Vertragsabschluss eine gesetzliche Anpassung von vertragsgegenständlichen steuerrechtlichen Abgaben erfolgen und sich dadurch letztendlich der Gesamtkaufpreis verändern, so kann eine diesbezügliche Nachverrechnung bis zur Übergabe des Fahrzeugs beidseitig schriftlich geltend gemacht werden.

2.6.4 Gegenansprüche an PHP Car Consulting e.U. kann der Kunden nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. 

2.6.5 Der Kaufpreis beinhaltet keine Kosten für Transport und Zustellung. 

2.7 Erfüllung

2.7.1 Der Kunde hat den Vertrag erfüllt, wenn der Kaufpreis samt allen aus dem Kaufvertrag ersichtlichen Nebenspesen in voller Höhe bei PHP Car Consulting e.U.  eingegangen ist. 

2.7.2 PHP Car Consulting e.U. hat den Vertrag erfüllt, wenn das Fahrzeug ordnungs- und bestellungsgemäß zur Abholung bereitgestellt und den Kunden hiervon nachweislich verständigt hat. Jedenfalls aber, wenn der Kunde das Fahrzeug übernommen hat. Erfüllungsort ist der vereinbarte Übergabeort. Mit der Übergabe gehen alle Gefahren auf den Kunden über. 

2.7.3 Die Abholfrist für den Kunden beträgt 10 Werktage. Wird das Fahrzeug verspätet übernommen, ist PHP Car Consulting e.U. berechtigt, eine angemessene Standgebühr in Höhe von €50,- pro Kalendertag zu verrechnen. Diese ist unmittelbar bei Übergabe des Fahrzeugs fällig. PHP Car Consulting e.U. haftet, sofern keine Versicherungsdeckung gegeben ist, für Schäden aus der Verwahrung nur bei Vorsatz oder grobem Verschulden.

2.6 Eigentumsvorbehalt

2.8.1 Für den Fall, dass der Kaufgegenstand vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises an den Kunden ausgefolgt werden sollte, bleibt er bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises samt Nebenspesen im Eigentum von PHP Car Consulting e.U. Im Falle der Fremdfinanzierung des Kaufpreises ist PHP Car Consulting e.U. berechtigt, ihr Vorbehaltseigentum an den Dritten (Finanzierer) abzutreten. 

2.8.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Verfügungen welcher Art auch immer über das unter Eigentumsvorbehalt durch PHP Car Consulting e.U. stehende Fahrzeug zu treffen. 

2.8.3 Soweit von irgendjemand anderem auf den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufgegenstand gegriffen werden sollte, hat der Kunde den Vorbehaltseigentümer umgehend zu verständigen.

2.9 Rücktritt

2.9.1 Wird ein Fahrzeug auf Wunsche bei einem Lieferanten bestellt und es ist nicht mehr lieferbar – hat Lieferverzug – oder wurde verkauft, ohne Verschulden von PHP Car Consulting e.U. – ist in diesem Falle der gegenständliche Vertrag ohne beidseitige Rechte und Pflichten unmittelbar gegenstandslos. Bereits geleistete Anzahlungen werden innerhalb von 8 Tagen rückerstattet. 

2.9.2 Wird seitens PHP Car Consulting e.U. der vertraglich vereinbarte Liefertermin um mehr als 14 Tage überschritten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Die Verständigung über die Setzung einer möglichen Nachfrist hat seitens des Kunden schriftlich zu erfolgen und gilt ab Zugang. 

2.9.3 Bei Nichterfüllung des Vertrages durch die PHP Car Consulting e.U. und hieraus begründetem Rücktritt des Kunden hat PHP Car Consulting e.U. eine etwaige Anzahlung innerhalb von 8 Tagen an den Kunden rückzuerstatten. Der Kunde kann einen allfälligen Schadenersatz nur verlangen, wenn der Verzug seitens PHP Car Consulting e.U. vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgte. 

2.9.4 Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so kann PHP Car Consulting e.U. dem Kunden schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen mit der Erklärung setzen, dass sie nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist die Erfüllung des Vertrages durch den Kunden ablehnt, somit vom Kaufvertrag zurücktritt und Schadenersatz wegen Nichterfüllung (unberechtigter Rücktritt des Kunden) fordert. Die Verständigung über die Setzung einer Nachfrist hat seitens PHP Car Consulting e.U.  schriftlich zu erfolgen und gilt ab Zugang. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von 5 % über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank als vereinbart. 

2.9.5 Bei rechtlich unbegründeter Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden und hieraus begründetem Rücktritt von PHP Car Consulting e.U. ist PHP Car Consulting e.U. berechtigt, 10% des Kaufpreises als pauschalierten Schadenersatz (Stornogebühr) zu verlangen oder konkret bezifferten Schadenersatz geltend zu machen.

2.10 Rücktritt und Entschädigung bei Rücktritt des Kunden nach den Bestimmungen des KSchG und des Verbraucherkreditgesetzes

2.10.1 Vertragsabschluss außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten von PHP Car Consulting e.U. nach § 3 KSchG: Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser (unbegründete) Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags zu laufen. Diese Belehrung ist dem Verbraucher anlässlich der Entgegennahme seiner Vertragserklärung auszufolgen. Dieses Rücktrittsrecht steht jedoch nicht zu, wenn die Anbahnung des Geschäfts durch den Konsumenten selbst erfolgte. 

2.10.2 Fernabsatzgeschäft nach §§ 5a ff. KSchG: Der Verbraucher kann von einem ausschließlich im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der wie folgt genannten Frist zurücktreten. Es genügt, wenn die (unbegründete) Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt mit dem Tag der Übernahme des Fahrzeugs. 

2.10.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er bei Ausfolgung des Fahrzeugs vor Ablauf der Rücktrittsfrist für den Fall der fristgerechten Ausübung des Rücktrittsrechts nach den Bestimmungen des KSchG (Fernabsatzgeschäft, Geschäftsabschluss außerhalb

der Geschäftsräumlichkeiten von PHP Car Consulting e.U.) und des Verbraucherkreditgesetzes über verbundene Kreditverträge das kaufgegenständliche Fahrzeug unverzüglich zurückzustellen und für die Zeitdauer von der Übernahme des Fahrzeuges bis zur Rückstellung ein Benützungsentgelt bzw. den durch die Nutzung allenfalls weiteren Wertverlust (Schäden, die während der Nutzung am Fahrzeug entstanden) an PHP Car Consulting e.U. zu leisten hat. 

2.10.4 Die Ermittlung des Benützungsentgelts bzw. den durch die Nutzung allenfalls weiteren Wertverlustes erfolgt durch Einholung eines Gutachtens durch einen seitens PHP Car Consulting e.U. zu beauftragenden gerichtlich beeideten Sachverständigen. Die Differenz zwischen dem vertragsgegenständlichen Kaufpreis und dem durch den Sachverständigen ermittelten Weiterverkaufswert für das Fahrzeug stellt die Höhe des vom Kunden zu leistenden und der Rückabwicklung zu Grunde zu legenden Entgelts dar. 

2.10.5 Bei einem berechtigten Rücktritt des Konsumenten als Kunde nach den Bestimmungen des KSchG hat dieser die gesamten Kosten des Transportes des gegenständlichen Fahrzeugs bis zum Firmensitz der Firma PHP Car Consulting e.U. und die damit verbundenen Gefahren zu tragen. 

2.10.6 Bei widerrechtlichen Angaben des Kunden bezüglich einer nicht vorliegenden Fremdfinanzierung im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes ist der Kunde bei einem Rücktritt von der Finanzierung und in weiterer Folge vom gegenständlichen Fahrzeugkauf verpflichtet, PHP Car Consulting e.U. über das ohnehin zustehende Benutzungsentgelt bzw. eines Wertverlustes hinaus, sämtlichen Schaden zu ersetzen, der im Vertrauen der Firma PHP Car Consulting e.U. darauf entstanden ist, dass dem Kunden kein Rücktrittsrecht nach dem Verbraucherkreditgesetz zugestanden wäre.

2.11 Gewährleistung

2.11.1 Im Falle der Mangelhaftigkeit des Kaufgegenstandes ist der Kunde zunächst berechtigt, von PHP Car Consulting e.U. Verbesserung (Reparatur) oder Austausch der mangelhaften Sache zu verlangen. Darüber ist PHP Car Consulting e.U. unmittelbar zu verständigen. Ist für die Firma PHP Car Consulting e.U. die vom Kunden getroffene Wahl unmöglich oder mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden, so ist sie berechtigt, den Mangel durch andere als die vom Kunden gewählte Art im Rahmen des Gewährleistungsrechts zu beheben. 

2.11.2 Im Falle der Wandlung und der dadurch bedingten Rückstellung des Fahrzeuges durch den Kunden hat dieser PHP Car Consulting e.U. eine angemessene Abgeltung für die Benützung bzw. den Wertverlust bis zur Wandlung zu leisten. 

2.11.3 Wenn das Kaufgeschäft für beide Vertragsteile ein Unternehmensgeschäft darstellt, erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass PHP Car Consulting e.U. für Gewährleistungsfälle nicht zu haften hat. Die Gewährleistung ist daher in diesem Fall ausdrücklich ausgeschlossen.

2.12 Ankauf eines Gebrauchtfahrzeugs des Kunden durch PHP Car Consulting e.U.

2.12.1 Die folgenden Punkte gelten bei einem gleichzeitigen Ankauf eines Gebrauchtfahrzeugs des Kunden durch PHP Car Consulting e.U.. 

2.12.2 Der Kaufpreis gilt einschließlich Umsatzsteuer und wird auf den Kaufpreis des seitens PHP Car Consulting e.U. verkauften Fahrzeugs angerechnet. Der Kaufpreis gilt

für den vereinbarten Übergabetermin des seitens PHP Car Consulting e.U. verkauften Fahrzeugs und den Zustand laut Testbericht zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Für seitens des Kunden seit Vertragsabschluss zu verantwortende Beschädigungen und unüblichen Verschleiß ist PHP Car Consulting e.U. berechtigt, einen angemessenen Abzug vom Kaufpreis vorzunehmen. 

2.12.3 Das gegenständliche Fahrzeug (welches durch PHP Car Consulting e.U. angekauft wurde) ist vom Kunden spätestens bei Übernahme des seitens PHP Car Consulting e.U. verkauften Fahrzeugs an diesen zu übergeben. Ist die Übergabe wegen Verlust oder Zerstörung seitens des Kunden nicht mehr möglich, bleibt der vertragsgegenständliche Kauf des Fahrzeugs an den Kunden unter Abzug des für den Ankauf des Fahrzeugs kalkulierten Preises davon rechtlich unberührt. Dasselbe gilt, wenn der Kunde das Fahrzeug nicht vereinbarungsgemäß an PHP Car Consulting e.U. übergibt und diese nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Ankauf berechtigt zurücktritt. 

2.12.4 Für den Ankauf des Fahrzeugs durch PHP Car Consulting e.U. gilt die gesetzliche Gewährleistung. 

2.12.5 Der Vertrag hinsichtlich dieses Ankaufs ist automatisch gegenstandslos, wenn der Vertrag hinsichtlich des Verkaufs des vertragsgegenständlichen Fahrzeugs an den Kunden – aus welchen Gründen auch immer – nicht rechtsgültig zustande kommt. 

2.12.6 Muss der Kaufvertrag über das Fahrzeug des Kunden nach Zustandekommen des Kaufgeschäfts hinsichtlich des seitens PHP Car Consulting e.U. verkauften Fahrzeugs berechtigterweise nachträglich aufgelöst werden, ist der Kunde nach Rückstellung des Fahrzeugs an PHP Car Consulting e.U. (Zug um Zug) verpflichtet, die sich hinsichtlich des Kaufpreises für das von PHP Car Consulting e.U. verkaufte Fahrzeug bereits berücksichtigte Differenz unverzüglich an PHP Car Consulting e.U. zu bezahlen.

3.0 Generell gültige AGB

3.1. Elektronische Rechnungslegung

3.1.1 PHP Car Consulting e.U. ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch PHP Car Consulting e.U. ausdrücklich einverstanden.

3.2. Adressenänderung

3.2.1 Der Kunde ist verpflichtet, PHP Car Consulting e.U. Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

3.3. Rechtswahl und Gerichtsstand

3.3.1 Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz von PHP Car Consulting e.U. sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig

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